Haus Miet und Immobilienverwaltung Klostermann
im Berchtesgadener Land
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der
Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Umsetzen von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigenDurchführung
- Einrichtung und Führung der Buchhaltung für die WEG
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Kompetenz
Wir arbeiten mit Partnern und zuverlässigen Handwerksbetrieben aus der Region zusammen.
Ein Auszug unserer Leistungen für Sie:
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Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
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Einziehung von Hausgeldern ggf. Mahnwesen
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Erstellung der Jahresabrechungen
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Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder / Rücklagen
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Überwachung von Peronal / Hausmeister